Dessous-Disaster
Die wohl heißeste Collabo-Nummer, die der chartige Kosmos im Moment zu bieten hat, hört auf den Namen “Video Phone” und lebt vor allem davon, dass sich Beyoncé und Lady GaGa im dazugehörigen Clip in knappen Klamotten räkeln. Dass ihnen ausgerechnet ein Münchener Unterwäsche-Hersteller dazwischen funkt, haben die beiden Pop-Diven wohl so nicht erwartet.
Doch seit gestern ist es offiziell: Das Landgericht München hat die Ausstrahlung des “Video Phone”-Clips in Deutschland endgültig untersagt. Schuld daran ist eine von Beyoncé spazieren getragene Unterwäsche-Kombi, die im Video zu sehen ist und den Entwürfen eines Nachwuchs-Designers aus dem Hause Triumph zum Verwechseln ähnlich sieht.
Foto via Triumph
Iskren Lozanov studierte in Bulgarien und hat mit es seiner Kreation “Day and Night” beim “Triumph Inspiration Award” 2009 erst unter die Top 28 und dann in die italienische Ausgabe der Vogue geschafft – Grund genug für den Wäschehersteller Triumph, beim Anblick der durchaus identisch anmutenden “Video Phone”-Dessous stutzig zu werden. Im Dezember wurde deswegen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Rechteinhaber und Musikkonzern Sony Music erwirkt, die jetzt vor Gericht bestätigt wurde. Neben dem Video-Verbot soll außerdem eine finanzielle Entschädigung fällig werden.
Sony-Anwalt Holger Gauss konnte zwar eine gewisse Ähnlichkeit der Entwürfe nicht abstreiten, seiner Meinung nach weiche allerdings “der Slip zum Beispiel komplett ab”. Der Vorsitzende Richter legte jedoch vor allem auf den “Gesamteindruck” Wert und so musste der Musikkonzern wohl oder übel den Kürzeren ziehen.
Martin Diesbach, der Triumph in der Verhandlung vertrat, zeigte sich trotz seines Erfolgs eher verärgert: “Beyoncé ist nicht auf uns zugekommen. Das Wort ‘Arroganz’ ist eine Untertreibung.” Nachdem eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld geplatzt war, standen sich beide Parteien deutlich frostig gegenüber. Triumph hätte angeblich auf eine Klage verzichtet, wenn sich Beyoncé im Gegenzug beim nächsten Unterwäsche-Wettwerb als Jurorin verpflichtet hätte. Das wiederum schien der Lady selbst aber weniger zuzusagen.
Das Urteil ist also gefallen, das letzte Wort zum Thema “Video Phone” aber natürlich noch nicht gesprochen: Die Vertreter von Sony haben bereits angekündigt, vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, Widerspruch einzulegen.




Schon ein bisschen ähnlich, ja? Verwechselmässig fast. — Danke auch für die Munition. Ein recht beachtlicher Teil meiner Freunde arbeitet bei Sony Music, denen kann ich jetzt mit Schlüppi-Scherzen kommen. :-)